Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie „AAS“ Zuwendungen für die Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.
Anträge können noch bis Jahresende 2024 gestellt werden. Die Informationen hierzu finden Sie beim BALM.