von Redakteur | Juli 8, 2024
Der Mindestabstand von 1,50 m bzw. 2 Meter beim Überholen von Radfahrenden galt durch Gerichtsurteile auch schon vorher. In der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde dies nun festgeschrieben. Autofahrende müssen Radfahrende innerorts mit mindestens 1,50 Meter...