Das Land Sachsen-Anhalt fördert in den Jahren 2024 bis 2026 Lastenräder und nachhaltige Kleinstfahrzeuge. Landkreise und Gemeinden erhalten hierfür eine 90-prozentige Förderung. Eine 60-prozentige Förderung können gemeinnützige Vereine, Verbände, private Einrichtungen und Unternehmen, sowie öffentliche Einrichtungen erhalten.
Die Antragstellung ist jeweils nur in den Zeiträumen 15.03.-31.03. und 15.09.-30.09. möglich. Der nächste Zeitraum für die Beantragung ist wieder zwischen 15.03. und 31.03.2025. Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nicht rückwirkend erfolgen kann. Die Anschaffung des Lastenrades darf erst nach der Antragstellung erfolgen. Das Förderprogtramm wird kofinanziert von der Europäischen Union (EFRE-RL Mobilität).
Die Antragstellung erfolgt über das Landesverwaltungsamt. Nähere Informationen zur Beantragung einer Lastenrad-Förderung entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.